Aktuelle COVID-19-Regeln für die Benützung der Sportstätten

Status: 16.04.2022

Ein Covid-19-Präventionskonzept und ein COVID-19-Beauftragter sind bei Zusammenkünften ab 500 Personen vorgeschrieben.

Alle weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie wurden mit 16.04.2022 aufgehoben.